Basisgerät vs. Zuzahlungspflichtiges Hörgerät – ein Vergleich

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an der Hörgeräteversorgung ihrer Versicherten mit einem Festbetrag. Je nach Versicherung beträgt dieser zwischen 1451,- und 1672,58 Euro. Der Betrag splittet sich auf in den Festbetrag für die Hörgeräte, die Ohrpassstücke sowie eine Reparaturpauschale. Der gesetzlich vorgeschriebene Versorgungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Anforderungen an die aufzahlungsfreien Hörsysteme sind vertraglich geregelt. […]